ESG - Drei Buchstaben, ein Nachhaltigkeitsansatz
Zunehmend werden bei Anlageentscheidungen nicht mehr nur finanzielle Aspekte berücksichtigt, sondern auch ESG-Kriterien (Environment, Social & Governance): Unter „Environmental“ versteht man die Verantwortung, die ein Unternehmen für die Umwelt übernimmt. Den Faktor „Social“ beurteilt man danach, wie ein Unternehmen seine Beziehungen intern (Mitarbeiter) und extern (Kunden, Partner, Öffentlichkeit, Medien) gestaltet. Beim Kriterium „Governance“ geht es um nachhaltige Unternehmensführung.
Anhand der ESG-Kriterien können Investoren Risiken innerhalb eines Unternehmens erkennen. Hierzu zählen z. B. der nachlässige Umgang mit Umwelt-, Gesundheits-, Arbeits- oder Datenschutz. All das kann sich für ein Unternehmen nachteilig auswirken - erhebliche Bußgelder oder andere Strafen – was sich wiederum negativ auf den Aktien-/Anleihekurs auswirken kann.
ESG vermag jedoch auch positive Entwicklungen voranzutreiben. Immer mehr Anleger möchten sozial und ökologisch investieren. Sie wollen ein ESG-konformes Portfolio-Management, das auf nachhaltige Geldanlagen setzt. Für immer mehr Unternehmen ist dies ein Anreiz, bei ihren Geschäftsaktivitäten ganzheitlich ausgerichteten Praktiken und Lösungen den Vorzug zu geben.
ESG - Teilaspekte
- Klimastrategie
- Umweltmanagement
- Energiemanagement
- Abwasser
- Treibhausgas
- Öko-Effizienz und Fußabdruck
- Gebäudemanagement
- Umweltauswirkungen des Produktportfolios
- etc. (einschließlich Lieferanten und Auftragnehmer)
- Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeziehungen
- Chancengleichheit
- Versammlungsfreiheit
- Gesundheit und Sicherheit
- Soziale Auswirkungen des Produktportfolios
- etc. (einschließlich Lieferanten und Auftragnehmer)
- Bekämpfung von Bestechung, Korruption und Betrug
- Bekämpfung von wettbewerbswidrigen Praktiken
- Compliance
- Vielfalt im Aufsichtsrat
- Unabhängigkeit des Aufsichtsrats
- Vergütung
- etc.