Hinweis

Vielen Dank für das Interesse an unserer Webseite.

Seit dem 01.12.2016 bietet Microsoft keine Sicherheitsupdates oder technischen Support für alte Versionen des Internet Explorer mehr an. Regelmäßige Sicherheitsupdates tragen zum Schutz bei.

https://www.microsoft.com/en-us/microsoft-365/windows/end-of-ie-support

Wir empfehlen Ihnen, den Browser zu aktualisieren, um unsere Webseite vollständig anzeigen zu lassen, z. B. mit Google Chrome, Mozilla Firefox oder Apple Safari.

Möchten Sie weiter den Internet Explorer nutzen, weisen wir Sie darauf hin, dass der Inhalt möglicherweise nicht korrekt dargestellt wird, aufgrund fehlender Unterstützung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Ihr MainFirst Team

Verstanden, Seite trotzdem benutzen
False

Was Biertrinker von Weintrinkern lernen können

Artikel von Thomas Meier und Christos Sitounis

Höchste Zeit, dass Nordeuropa nicht nur in Sachen Genuss, sondern auch wirtschaftlich von seinen südlichen Nachbarn lernt.

Vor mehr als zehn Jahren erschütterte die Eurokrise die Grundfesten der europäischen Einheitswährung, und viele Marktteilnehmer teilten Europa daraufhin in verschiedene Zonen ein. Die nordeuropäischen Länder, darunter Deutschland, die Niederlande und Österreich, wurden als die „Biertrinker“ klassifiziert - nicht nur wegen ihrer Vorliebe für das Getränk, sondern auch wegen ihrer konservativen Einstellung zur Fiskalpolitik, besonders zum Thema Verschuldung.

Die südeuropäischen Länder, darunter Spanien, Italien, Portugal und Griechenland, galten eher als charmante „Weintrinker“ und finanzpolitisch wackelige Genussmenschen wegen zum Teil struktureller Probleme wie den Bankenmärkten sowie einer eher laxen Haltung zum Thema (Neu-)Verschuldung. Auf der Welle des globalen Konjunkturaufschwungs sahen sich gerade die Deutschen gerne in der Rolle des klugen Ratgebers. Frei nach Emanuel Geibel wurde in Deutschland unter dem Motto „Am deutschen Wesen mag die Welt genesen“ neben den sinnvollen Finanzhilfen und dem Aufbau neuer Institutionen auch gerne Hilfestellung bei der Bewältigung und Lösung von Problemen gegeben.

Die Zeiten haben sich geändert. Um es frei nach dem Lied von Dinah Washington zu sagen: „What a difference a decade makes…“. Rund ein Jahrzehnt später sind es eher die biertrinkenden Länder, die auch nach der Corona-Krise mit unterproportionalem Wachstum und nicht gelösten Strukturproblemen auf sich aufmerksam machen. Insbesondere Deutschland ist hierfür ein Paradebeispiel. Neben einem schwachen Wirtschaftswachstum zeichnet sich das Land auch durch fehlende Lösungsansätze für Probleme wie Rentenreform oder Infrastruktur aus. Auch bei anderen Aspekten, wie der Restrukturierung der Bankenmärkte, sind in den weintrinken Ländern wie Spanien oder Italien nach dem Abbau von Risikokrediten, der Konsolidierung und der Fokussierung auf Profitabilität Erfolge zu verzeichnen. Unbestritten ist, dass die Umsetzung nachhaltiger Strukturreformen auch auf erhebliche Widerstände stößt und schmerzhaft sein kann.

Die Herausforderungen und Probleme, vor denen Deutschland steht, sind zum Teil deutlich grösser als zu Zeiten der „Agenda 2010“ von Gerhard Schröder. Von den unkonventionellen Lösungsansätzen von Donald Trump kann man sich etwas abschauen. Tiefgreifende Reformen dürfen auch in Deutschland nicht an Denkverboten scheitern. Braucht Deutschland 16 Bundesländer oder reicht eine Konsolidierung auf zehn nicht aus? Ist es nicht sinnvoll, den Föderalismus in Teilen Rückgängig zu machen, um einheitliche Standards im Bildungsbereich, bei der Digitalisierung oder im Baugewerbe entschlossen voranzutreiben?

Spätestens seit der Umsetzung großer Reformen in Deutschland Anfang des Jahrtausends und der daraus resultierenden Prosperität zu Beginn des letzten Jahrzehnts ist jedoch offensichtlich, dass tiefgreifende Strukturreformen schmerzhaft, aber langfristig doch erfolgreich sein können. Daher gibt es sicherlich auch für die Biertrinker viel von den Weintrinkern zu lernen - nicht nur in Sachen Wirtschaftsstrategie, sondern vielleicht auch, wenn es um den Mut zur Veränderung und das richtige Mass an Genuss geht.

Zum Newsroom

Rechtliche Hinweise

Dies ist eine Werbemitteilung.

Sie dient reinen Informationszwecken und bietet dem Adressaten eine Orientierung zu unseren Produkten, Konzepten und Ideen. Dies ist keine Grundlage für Käufe, Verkäufe, Absicherung, Übertragung oder Beleihung von Vermögensgegenständen. Keine der hier enthaltenen Informationen begründet ein Angebot zum Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments noch beruhen sie auf der Betrachtung der persönlichen Verhältnisse des Adressaten. Sie sind auch kein Ergebnis einer objektiven oder unabhängigen Analyse. MainFirst übernimmt keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung oder Zusicherung in Bezug auf Korrektheit, Vollständigkeit, Eignung, Marktfähigkeit von Informationen, die in Webinaren, Podcasts oder Newslettern dem Adressaten zur Verfügung gestellt werden. Der Adressat nimmt zur Kenntnis, dass unsere Produkte und Konzepte sich an unterschiedliche Anlegerkategorien richten können. Die Kriterien richten sich ausschließlich nach dem aktuell gültigen Verkaufsprospekt. Diese Werbemitteilung richtet sich nicht an einen bestimmten Adressatenkreis. Jeder Adressat muss sich deshalb individuell und eigenverantwortlich über die maßgeblichen Bestimmungen der aktuell gültigen Verkaufsunterlagen informieren, auf deren Basis sich ein Anteilserwerb ausschließlich richtet. Aus den bereitgestellten Inhalten und aus unseren Werbemitteln lassen sich keine verbindlichen Zusagen oder Garantien für zukünftige Ergebnisse ableiten. Weder durch das Lesen oder Zuhören kommt ein Beratungsverhältnis zustande. Alle Inhalte dienen der Information und können eine professionelle und individuelle Anlageberatung nicht ersetzen. Der Adressat forderte auf eigenes Risiko den Newsletter an bzw. hat sich für ein Webinar, Podcast angemeldet oder nutzt sonstige digitale Werbemedien auf eigene Veranlassung. Der Adressat und Teilnehmer akzeptiert, dass digitale Werbeformate von einem externen Informationsanbieter, der in keiner Beziehung zu MainFirst steht, technisch produziert und dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt wird. Der Zugang und die Teilnahme an digitalen Werbeformaten geschehen über internetbasierte Infrastrukturen. MainFirst übernimmt keine Haftung für jedwede Unterbrechungen, Annullierungen, Störungen, Aufhebungen, Nichterfüllung, Verspätungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung der digitalen Werbeformate. Der Teilnehmer anerkennt und akzeptiert, dass bei der Teilnahme an digitalen Werbeformaten personenbezogene Daten beim Informationsanbieter einsehbar, aufgezeichnet und weitergegeben werden können. MainFirst haftet nicht für Datenschutzpflichtverletzungen des Informationsanbieters. Digitale Werbeformate dürfen nur in Länder betreten und besucht werden, in denen ihre Verbreitung und der Zutritt gesetzlich zulässig ist.

Ausführliche Hinweise zu Chancen und Risiken zu unseren Produkten entnehmen Sie bitte dem jeweils aktuellen Verkaufsprospekt. Allein maßgeblich und verbindliche Grundlage für den Anteilserwerb sind die gesetzlichen Verkaufsunterlagen (Verkaufsprospekt, Basisinformationsblätter (PRIIPs-KIDs), Halbjahres- und Jahresberichte), denen die ausführlichen Informationen zu dem Anteilerwerb sowie den damit verbundenen Risiken entnommen werden können. Die genannten Verkaufsunterlagen in deutscher Sprache (sowie in nichtamtlicher Übersetzung in anderen Sprachen) finden Sie unter www.mainfirst.com und sind bei der Verwaltungsgesellschaft ETHENEA Independent Investors S.A. und der Verwahrstelle sowie bei den jeweiligen nationalen Zahl- oder Informationsstellen und bei der Vertreterin in der Schweiz kostenlos erhältlich. Diese sind:
Belgien, Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich: DZ PRIVATBANK S.A., 4, rue Thomas Edison, L-1445 Strassen, Luxembourg; Frankreich: Société Générale Securities Services, Société anonyme, 29 boulevard Haussmann, 75009 Paris; Italien: Allfunds Bank Milan, Via Bocchetto, 6, 20123 Milano; SGSS S.p.A., Via Benigno Crespi 19A-MAC2, 20159 Milano; Schweiz: Vertreterin: IPConcept (Schweiz) AG, Münsterhof 12, CH-8022 Zürich; Zahlstelle: DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, Münsterhof 12, CH-8022 Zürich; Spanien: Société Générale Securities Services Sucursal en Espana, Plaza Pablo Ruiz Picasso, 1, 28020 Madrid.
Die Verwaltungsgesellschaft kann aus strategischen oder gesetzlich erforderlichen Gründen unter Beachtung etwaiger Fristen bestehende Vertriebsverträge mit Dritten kündigen bzw. Vertriebszulassungen zurücknehmen. Anleger können sich auf der Homepage unter www.ethenea.com und im Verkaufsprospekt über Ihre Rechte informieren. Die Informationen stehen in deutscher und englischer Sprache, sowie im Einzelfall auch in anderen Sprachen zur Verfügung. Es wird ausdrücklich auf die ausführlichen Risikobeschreibungen im Verkaufsprospekt verwiesen.
Diese Veröffentlichung unterliegt Urheber-, Marken- und gewerblichen Schutzrechten. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Bereithaltung zum Abruf oder Online-Zugänglichmachung, Übernahme in andere Webseiten, der Veröffentlichung ganz oder teilweise, in veränderter oder unveränderter Form, ist nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung von MainFirst zulässig.

Copyright © 2025 MainFirst Gruppe (bestehend aus zur MainFirst Holding AG gehörenden Unternehmungen, hier „MainFirst“). Alle Rechte vorbehalten.